22.09.2025 08:10
Brand in Passau-Heining - B8 wieder freigegeben

Die Sperrung der B8 ist aufgehoben. Die Straße ist in beide Richtungen wieder für den Verkehr freigegeben.

22.09.2025 05:09
Brand eines Mehrfamilienhauses in Passau-Heining - B8 gesperrt

Brand eines Mehrfamilienhauses in Passau-Heining - B8 gesperrt

Die Polizei gibt bekannt, dass sich aus bislang noch unbekannter Ursache am Montag, 22.09.2025 gegen 03:00 Uhr ein Zimmerbrand in einem Mehrfamilienhaus in der Heininger Straße ereignete, der letztlich auf weitere Gebäudeteile und auf ein angrenzendes Objekt übergriff.

Derzeit ist ein Großaufgebot an Feuerwehr-, Rettungs- und Polizeikräften mit der noch andauernden Brandbekämpfung, notwendigen Verkehrsmaßnahmen und der Versorgung der evakuierten Bewohner befasst. 

Unter anderem ist die B8 in beide Richtungen gesperrt! Die Umleitung übernehmen die Einsatzkräfte vor Ort.

11.09.2025 10:59
Sirenenprobealarm im Stadtgebiet

Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung

Heute, 11.09.2025, zwischen 11.00 Uhr und 11:45 Uhr findet im Rahmen des landesweiten Warntages ein Probealarm statt, bei dem auch das Warnsystem „Achtung.Passau!“ ausgelöst wird.

Ziel dieser Übung ist die Überprüfung der Funktionsfähigkeit. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Es besteht kein Handlungsbedarf.

29.08.2025 11:34
Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau: Kein Chlorgehalt mehr nachweisbar

Die Stadtwerke Passau GmbH haben auf Anordnung des staatlichen Gesundheitsamtes am vergangenen Freitag die Chlorung des Trinkwassers eingestellt. Heutige Messungen ergaben, dass ab sofort kein Chlorgehalt mehr nachweisbar ist.

16.08.2025 12:32
Trinkwasser im Versorgungsgebiet der SWP - Abkochgebot ab sofort aufgehoben

Das seit Mittwoch, dem 13.08.2025 auf Anordnung des Gesundheitsamtes bestehende Abkochgebot des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau ist ab sofort aufgehoben.

Die Ergebnisse der Nach-Beprobung des Trinkwassers haben keine Belastungen des Trinkwassers ergeben. Somit hat das Gesundheitsamt das Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben muss das Wasser weiterhin chloriert werden. Es kann deshalb zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken aufgrund der Chlorung bestehen nicht. Sie können das Trinkwasser uneingeschränkt nutzen.

Es erfolgt eine weitere Information, sobald das Trinkwasser nicht mehr zusätzlich desinfiziert wird. Basierend auf der Einhaltung der mikrobiologischen Grenzwerte, entscheidet das Gesundheitsamt über die notwendige Dauer und das Ende der Chlorung.

Weitere häufige Fragen und Antworten sind auf der Website der Stadtwerke Passau zu finden: https://energie.stadtwerke-passau.de/wasser.html

Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH
Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0

14.08.2025 17:15
Aktueller Stand zum Abkochgebot des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau

Das seit gestern (13. August 2025) auf Anordnung des Gesundheitsamtes bestehende Abkochgebot des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau bleibt weiterhin bestehen.

Um die Verunreinigung zu beseitigen wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben. Es kann deshalb zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken aufgrund der Chlorung bestehen nicht.  

 

Das Abkochgebot wurde veranlasst, da bei einer routinemäßigen Wasser-Probeentnahme an einem Trinkwasserbrunnen eine geringe Menge Enterokokken im Wasser nachgewiesen wurde. Der Grenzwert für Enterokokken im Trinkwasser liegt laut der deutschen Trinkwasserverordnung bei 0 KBE pro 100 ml – bei den Proben wurden 3 KBE festgestellt.

Eine klare Ursache für die Verunreinigung konnte bisher nicht gefunden werden, da es weder Arbeiten an den Brunnen selbst, noch Verunreinigungen oder Unfälle im Wasserschutzgebiet gab.

Gemäß Anordnung des Gesundheitsamtes kann das Abkochgebot aufgehoben werden, wenn drei aufeinanderfolgende Proben nicht belastet sind, d. h. der Grenzwert nach Trinkwasserverordnung wieder eingehalten wird. Die Probenahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Die ersten Beprobungen (Trinkwassernetz und Brunnen) fanden bereits am gestrigen Mittwoch, 13. August 2025 statt. Dabei konnte keine Belastung mit Enterokokken nachgewiesen werden. Für die labortechnische mikrobiologische Analyse und Auswertung der Proben ist ein Zeitraum von bis zu 48 herforderlich, der jeweils abzuwarten ist.

Über die Aufhebung der Abkochanordnung entscheidet das Gesundheitsamt!

Die Öffentlichkeit wird umgehend über Neuigkeiten informiert.

Von der Trinkwasserverunreinigung betroffen sind folgende Gebiete:

Stadtgebiet Passau: gesamt

Gemeindegebiet Tiefenbach:

  • Ortsteil Tiefenbach ausgenommen Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 HTI, Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9, Am Zugsberg 1 Bäckerei Wagner, Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
  • Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt ausgenommen

Gemeindegebiet Salzweg:

  • Ortsteil Salzweg ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle,
  • im Ortsteil Straßkirchen betroffen Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen

Gemeindegebiet Windorf:

  • die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling

 

Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.

Weitere häufige Fragen und Antworten sind auf der Website der Stadtwerke Passau zu finden: https://energie.stadtwerke-passau.de/wasser.html

 

Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr abgekocht sowie zusätzlich desinfiziert wird.

 

Infotelefonie

Stadtwerke Passau GmbH

Telefon: 0851 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)

Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0

13.08.2025 14:14
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau

Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau

Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt, dass wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau eine Abkochempfehlung vom Staatlichen Gesundheitsamt für folgende Gebiete ausgesprochen wurde: 

  • Stadtgebiet Passau:
    • gesamt
  • Gemeindegebiet Tiefenbach:
    • Ortsteil Tiefenbach ausgenommen: Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt sowie Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 HTI, Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9 Am Zugsberg 1 Bäckerei Wagner, Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
  • Gemeindegebiet Salzweg:
    • Ortsteil Salzweg ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle
    • im Ortsteil Straßkirchen betroffen Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen
  • Gemeindegebiet Windorf:
    • die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling

Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.

Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr abgekocht sowie zusätzlich desinfiziert wird.

Infotelefonie:

Stadtwerke Passau GmbH

Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr

bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)

Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0

Weitergehende Informationen:

https://energie.stadtwerke-passau.de/wasser.html