Das seit gestern (13. August 2025) auf Anordnung des Gesundheitsamtes bestehende Abkochgebot des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau bleibt weiterhin bestehen.
Um die Verunreinigung zu beseitigen wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben. Es kann deshalb zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken aufgrund der Chlorung bestehen nicht.
Das Abkochgebot wurde veranlasst, da bei einer routinemäßigen Wasser-Probeentnahme an einem Trinkwasserbrunnen eine geringe Menge Enterokokken im Wasser nachgewiesen wurde. Der Grenzwert für Enterokokken im Trinkwasser liegt laut der deutschen Trinkwasserverordnung bei 0 KBE pro 100 ml – bei den Proben wurden 3 KBE festgestellt.
Eine klare Ursache für die Verunreinigung konnte bisher nicht gefunden werden, da es weder Arbeiten an den Brunnen selbst, noch Verunreinigungen oder Unfälle im Wasserschutzgebiet gab.
Gemäß Anordnung des Gesundheitsamtes kann das Abkochgebot aufgehoben werden, wenn drei aufeinanderfolgende Proben nicht belastet sind, d. h. der Grenzwert nach Trinkwasserverordnung wieder eingehalten wird. Die Probenahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Die ersten Beprobungen (Trinkwassernetz und Brunnen) fanden bereits am gestrigen Mittwoch, 13. August 2025 statt. Dabei konnte keine Belastung mit Enterokokken nachgewiesen werden. Für die labortechnische mikrobiologische Analyse und Auswertung der Proben ist ein Zeitraum von bis zu 48 herforderlich, der jeweils abzuwarten ist.
Über die Aufhebung der Abkochanordnung entscheidet das Gesundheitsamt!
Die Öffentlichkeit wird umgehend über Neuigkeiten informiert.
Von der Trinkwasserverunreinigung betroffen sind folgende Gebiete:
Stadtgebiet Passau: gesamt
Gemeindegebiet Tiefenbach:
- Ortsteil Tiefenbach ausgenommen Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 HTI, Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9, Am Zugsberg 1 Bäckerei Wagner, Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
- Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt ausgenommen
Gemeindegebiet Salzweg:
- Ortsteil Salzweg ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle,
- im Ortsteil Straßkirchen betroffen Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen
Gemeindegebiet Windorf:
- die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Weitere häufige Fragen und Antworten sind auf der Website der Stadtwerke Passau zu finden: https://energie.stadtwerke-passau.de/wasser.html
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr abgekocht sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH
Telefon: 0851 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0