Gastronomie
Stadtgebiet Passau überschreitet 7-Tages-Inzidenz-Wert von 100
Strengere Maßnahmen gelten ab Montag, 26.10.2020
Veröffentlicht am 25.10.2020
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von NEU: 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von NEU: 21 Uhr bis 6 Uhr ebenfalls untersagt.
Stadtgebiet Passau überschreitet 7-Tages-Inzidenz-Wert von 50
Strengere Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 22.10.2020
Veröffentlicht am 21.10.2020
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von NEU: 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ebenfalls untersagt.